AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Warenlieferungen, Ausführungen von Arbeiten an Kraftfahrzeugen sowie Anhängern und Ähnlichem, Kostenvoranschläge und sonstiger Dienstleistungen der Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH.

  1. Geltung Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Vertragsabschlüsse und ein rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil des gesamten Geschäftsverkehres (Angebote, Lieferungen und Leistungen). Der Auftraggeber erkennt mit Auftragserteilung spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung die Geschäftsbedingungen als bindend an. Abweichende Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber werden nicht als Vertragsinhalt anerkannt, auch nicht wenn die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die aktuellen AGBs stehen ebenfalls auf unserer Internetseite www.halfar-stapler.de unter dem Punkt AGBs zur Verfügung.
  2. Auftragserteilung Durch Erteilung eines Auftrages, wird die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH ermächtigt Unteraufträge zu vergeben und Probefahrten, sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
  3. Kostenvoranschläge; Angebote Auf Verlangen des Auftraggebers erstellt die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH einen schriftlichen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Positionen, Ersatz- und Zubehörteile, Reparaturkosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer enthält. Abweichungen von besagtem Kostenvoranschlag in Höhe von 10% sind zulässig. Angebote und Kostenvoranschläge der Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH haben eine maximale Gültigkeit von 14 Tagen. Im Einzelfall können die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn dies im Vorherein vereinbart wurde. An Kostenvoranschlägen und Angeboten, u.a. auch in elektronischer Form, hält die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH sich Eigentums- und Urheberrechte vor.
  4. Preise In den Rechnung der Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH werden alle Kosten bzw. Preise und Preisfaktoren für verwendete Materialien, Ersatz- und Zubehörteile sowie für alle technisch abgeschlossenen Arbeitsvorgänge gesondert aufgeführt. Alle Preise verstehen sich inkl. der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Wünscht der Auftraggeber vor Vertragsabschluss einen verbindlichen Preis, ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag notwendig (siehe Punkt 3). Wird ein Auftrag aufgrund eines zuvor verbindlichen, schriftlich ausgehändigten Kostenvoranschlages erteilt, werden in der Rechnung lediglich zusätzlich entstandene Kosten bzw. Leistungen aufgeführt. Sollten zwischen Vertragsabschluss und Dienstleistung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Leistungen liegenden Kosten wie Lohnkosten etc. steigen , sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen.
  5. Zahlungen und Zahlungsverzug Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt sofort nach Fertigstellung oder Erhalt bzw. Abnahme der Dienstleistung in Bar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. EC-Kartenzahlungen bei Abnahme sind ebenfalls möglich. Schecks werden nicht entgegengenommen. Ratenzahlungen werden ausschließlich schriftlich vereinbart. Bei Firmenkunden hat eine Zahlung spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen. Entsprechendes gilt für Privatkunden , sofern diese Zahlungsart vereinbart wurde. Die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH behält sich bei Zahlungsverzug (Verweis auf Punkt 3, 5 und 6) eine Mahngebühr in Höhe von 5,— EUR, sowie eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Mahndatum vor, bevor weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.
  6. Montage und Fertigstellung Vereinbarungen über einen verbindlichen Fertigstellungs- bzw. Leistungstermin müssen schriftlich erfolgen. Die rechtzeitige Erbringung der Leistung setzt voraus, dass alle notwendigen technischen und kaufmännischen Fragen zwischen dem Auftraggeber und der Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH geklärt sind. Kann die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH die Lieferung oder Leistung nicht pünktlich erbringen, wird der Auftraggeber umgehend durch einen Mitarbeiter der Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH informiert. Im Falle einer Leistungsverzögerung verlängert sich die Frist zur Erbringung der Leistung in angemessenem Umfang, es sei denn, die Verzögerung ist durch die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH zu vertreten. Sollte die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH nach angemessener Verlängerung der Frist die Leistung trotzdem nicht erbringen können , so sind sowohl die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH als auch der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH übernimmt insbesondere kein Beschaffungsrisiko und ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten , soweit keine richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch ihre Zulieferer erfolgt. Dies gilt nicht, soweit die Nichtbelieferung durch die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH zu vertreten ist. Der Auftraggeber wird über die Verzögerung bzw. Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Erhaltene Gegenleistungen werden im Falle eines Rücktritts unverzüglich zurückerstattet. Verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind insofern ausgeschlossen. Entsteht dem Auftraggeber durch die Verzögerung ein nachweisbarer Schaden, ist er berechtigt eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Bei Verzögerungen von Reparaturarbeiten am Kfz des Auftraggebers , kann dieser 80% der Kosten eines tatsächlich in Anspruch genommen, angemessenen Mietwagens wiedererstattet bekommen. Zur Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges ist die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH nicht verpflichtet.
  7. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte bzw. in einer Leistung erbrachte Ware bleibt bis zur voll ständigen Bezahlung im Besitz der Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH. Ausgebaute oder ausgetauschte Teile gehen in den Besitz und das Eigentum der Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH über, sofern nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde.
  8. Sachmängelansprüche (Gewährleistung) Mängel sind innerhalb einer Woche nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber muss der Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH umgehend ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben, andernfalls ist die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Auftraggeber berechtigt die Vergütung zu mindern oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten. Bei mündlicher Anzeige von Sachmängeln, stellt die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH eine entsprechende Bescheinigung aus. Ansprüche verjähren nach einem Jahr nach Abnahme des Reparaturgegenstandes. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund –beträgt ein Jahr nach Abnahme. Diese Verjährungsfrist gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gilt auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen. Die Verjährungsfrist nach Nr. 4 gilt nicht im Falle der Lieferung neu hergestellter Sachen außerhalb eines Werkvertrages, im Falle des Vorsatzes, wenn die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen hat, soweit die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat, bei Bauwerken oder einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, für Schadensersatzansprüche in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  9. Haftung Die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH oder. eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Regelungen der vorstehenden Nr. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  10. Widerrufsrecht Sollte der Auftraggeber einen Auftrag innerhalb von einer Woche widerrufen und hierdurch eine Warenrücksendung erforderlich sein, werden dem Auftraggeber die Kosten der Warenrücksendung auferlegt, sofern der Leistungspreis noch nicht ganz oder teilweise bezahlt wurde. Sollte der Warenwert weniger als 40,— EUR betragen, werden dem Auftraggeber die Rücksendekosten auferlegt, unabhängig davon, ob die Ware bereits bezahlt wurde.
  11. Abnahme Die Abnahme erfolgt, soweit nicht anderes vereinbart wurde im Betrieb der Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH in Wenden-Gerlingen. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet sobald er durch die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH über die Fertigstellung informiert wurde, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Fertigstellung des Reparaturgegenstands. Sollte es zu einer Abnahmeverzögerung kommen, die nicht ausdrücklich und schriftlich durch die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH genehmigt wurde, ist die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH berechtigt, eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr zu berechnen. Nach Ermessen der Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH kann der Reparaturgegenstand bei Abnahmeverzögerung auch anderweitig aufbewahrt werden. Hierdurch entstandene Kosten und Gefahren gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  12. Datenschutz Der Auftraggeber stimmt mit Auftragserteilung der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH durch Auftragserteilung übermittelten Personen- und Kfz-bezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsausführung zu. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden hierbei nicht an Dritte weitergegeben.
  13. Schiedsstelle (Schiedsgutachterverfahren) Nur gültig für Fahrzeuge die ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten. Bei Streitigkeiten aus einem erteilten Auftrag kann der Auftraggeber oder mit Zustimmung des Auftraggebers die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH die für die Halfar KFZ-Technik und -Service GmbH zuständige Schiedsstelle des Kraftfahrzeughandwerks anrufen. Nach Kenntnis des Streitpunktes muss eine Anrufung unverzüglich und schriftlich erfolgen. Selbst durch eine Entscheidung der Schiedsstelle bleibt der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Eine Anrufung der Schiedsstelle hemmt die Verjährung für die Dauer des Verfahrens. Die Schiedsstelle richtet sich bei dem Verfahren nach eigenen Geschäfts- und Verfahrensordnungen, die den Parteien auf Verlangen ausgehändigt werden. Sollte bereits der Rechtsweg beschritten worden sein, ist die Anrufung der Schiedsstelle ausgeschlossen. Wird der Rechtsweg während des Verfahrens vor der Schiedsstelle eingeschlagen, stellt diese ihre Tätigkeit umgehend ein. Durch das Einschalten der Schiedsstelle entstehen dem Auftraggeber keine weiteren Kosten. Rechtswahl Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschließung des UN-Kaufrechts.